Novellierung des Studierendenwerksgesetzes

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Mit der heutigen Plenarsitzung hat sich Thüringen ein zukunftsfähiges Gesetz zum Studierendenwerk gegeben. Als Problemlagen standen die Finanzierung und ein antiquierte Namensgebung im Mittelpunkt. Beides konnte zielführend gelöst werden.

„Das Studierendenwerk leistet eine wertvolle und nicht zu unterschätzende Arbeit. Wir wollen sie uns leisten und tun das auch bereits auf einem hohen Niveau. Der Rechnungshof nennt es Verschwendung, wir nennen es Investition in die Zukunft unseres Landes. Das Studierendenwerk muss in die Lage gebracht werden, sich finanziell zukunftsfähig aufzustellen.“, kommentiert Madeleine Henfling, wissenschaftspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Nach eigener Ankündigung des Studierendenwerks wird hierzu aber eine Summe von 6,2 Mio. € benötigt. Dies wurde im Haushalt durch eine Aufstockung der finanziellen Ressourcen berücksichtigt. Mit der bisherigen gesetzlichen Regelung war es nicht möglich, finanzielle Mehrbedarfe über die festgesetzten 5 Mio. € zu zuweisen.

„Wir haben ein Finanzierungskonzept erstellt, das dem Studierendenwerk sowohl Planungssicherheit als auch Finanzierungsflexibilität ermöglicht. Über eine Ziel- und Leistungsvereinbarung wird die Finanzierungsdauer und -höhe bestimmt“, so Henfling weiter.

„Die Namensänderung im Sinne einer geschlechtergerechten Sprache wird mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2017 beschlossen. Dabei können Verbrauchsmaterialien im Zuge der generellen Nachbestellung erneuert werden. Einem übermäßigen finanziellen Mehrbedarf kann damit entgegengesteuert werden.“