Menschenrechte sind unteilbar – Erklärung der Menschenechte kennt keine Grenzen

Bild zur Pressemitteilung

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat den 10. Dezember zum Internationalen Tag der Menschenrechte, auch bekannt als Human Rights Day, ausgerufen. Seit 1948 wird an diesem Tag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gedacht. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, flüchtlings- und migrationspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Der Tag der Menschenrechte ist für uns erneut Anlass, auf die menschenrechtliche Situation in vielen Teilen der Welt aufmerksam zu machen. Angesichts der zahlreichen und furchtbaren Bürgerkriege, von Diskriminierung – gerade von Minderheiten –, staatlicher Korruption, Umweltzerstörungsfolgen, Armut und Verfolgung befinden sich aktuell mehr als 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Für diese Menschen gelten die Menschenrechte genauso wie für alle anderen auch. Daher gilt es für uns, in Deutschland und in Thüringen, die Menschenrechte von Geflüchteten ganz besonders im Blick zu behalten. Selbstverständlich gehört dazu das Recht auf Leben und Freiheit, der Schutz vor Diskriminierung, der Schutz vor Folter, die Meinungsfreiheit und das Recht auf Bildung. Für uns Bündnisgrüne ist weder nachvollzieh- noch hinnehmbar, dass die Bundesregierung wieder verstärkt nach Afghanistan abschieben will. Dieses Vorhaben steht in massivem Gegensatz zur Sicherheitslage in Afghanistan, die instabiler ist als in den letzten Jahren. Allen, die Abschiebungen nach Afghanistan fordern, sei gesagt: Es gibt keine sicheren Regionen in Afghanistan! Das Rücknahmeabkommen Deutschlands mit Afghanistan muss zurückgenommen werden.“

Die grüne Flüchtlingspolitikerin spricht sich neben dem vollständigen Verzicht von Abschiebungen nach Afghanistan zudem für eine besondere Einzelfallprüfung angesichts der schwierigen klimatischen Verhältnisse im Winter aus.

„Wenn eine Rückkehr in Sicherheit und Würde zweifelsfrei nicht gewährleistet werden kann, darf einfach nicht abgeschoben werden – generell und ganz besonders im Winter. Daher müssen die Ausländerbehörden neben den Witterungsbedingungen auch besondere individuelle Schutzbedürftigkeit genau prüfen. Die Menschenrechte der geflüchteten Menschen sind ausnahmslos und zwingend zu beachten. Eine menschenrechtsorientierte Flüchtlingspolitik muss hier einen klaren Standpunkt beziehen“, so Rothe-Beinlich abschließend, die sich schon seit vielen Jahren für einen Winterabschiebestopp stark macht.