Grüne sehen Änderungsbedarfe im Kitagesetz - Qualität braucht Vorfahrt

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Heute findet in Weimar ein Flashmob für mehr Qualität und ab 17.30 Uhr eine Podiumsdiskussion der Arbeiterwohlfahrt Jena/Weimar zur aktuellen Novelle des ThürKitaG statt. Daran wird auch Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilnehmen, die im Vorfeld ihren Änderungsbedarf am Kitagesetz deutlich macht:

"Klar ist, ohne Änderungen am Personalschlüssel wird es nicht gehen. Eine alleinige Verankerung der Beitragsfreiheit ohne Klarheit darüber, wann und wie wir die Betreuungssituation in den Kitas verbessern, lässt sich aus meiner Sicht nicht verantworten. Angesichts von Steuermehreinnahmen in Millionenhöhe, guter Konjunktur und angekündigten Bundesmitteln haben wir jetzt eine Situation die wir dringend für Nachbesserungen im Kitagesetz nutzen müssen."

Die grüne Bildungspolitikerin ergänzt, dass es zudem ein Modellprojekt für multiprofessionelle Teams geben soll, das insbesondere inklusiv arbeitenden Kitas zu Gute kommen und der Verankerung multiprofessionellen Arbeitens dienen soll.

"Kinder brauchen für ihre Persönlichkeitsentwicklung vielfältige Kompetenzen. Deshalb sollen Kitas gefördert werden, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Erzieherinnen und Erziehern auch Personen mit anderen fachlichen Qualifikationen, z.B. aus dem therapeutischen, künstlerischen, musischen oder handwerklichen Bereich in der frühkindlichen Förderung einsetzen zu können", erläutert Rothe-Beinlich das Anliegen der Grünen.

"Außerdem werden wir über eine Gesamtstrategie für inklusive Kitas reden müssen, die deutlich macht, wie wir bereits in der frühkindlichen Bildung die nötigen Rahmenbedingungen für die gemeinsame Förderung von Kindern mit Förderbedarfen und ohne sicherstellen können. Und wir treten für mehr Personalkontinuität ein. Das ständige Auf und Ab bei den Arbeitszeiten von Erzieherinnen und Erziehern wollen wir beenden. Ebenso wollen wir, dass sich die Kindertagespflege stärker im Kitagesetz wiederfindet, beispielsweise bei der Gesundheitsfürsorge, bei Weiterbildungen und der Nutzung von Investitionsmitteln", erläutert Astrid Rothe-Beinlich abschließend.

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