Grüne Fraktion lehnt weitere Asylrechtsverschärfung ab

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Das Bundesinnenministerium (BMI) hat in einem weiteren, sogenannten zweiten Asylpaket – nach der Einigung von CDU/CSU und SPD auf der Bundesebene – zusätzliche Vorschläge für eine massive Verschärfung des deutschen Asylrechts vorgelegt. Ein zentraler Aspekt des Gesetzes ist die Schaffung besonderer Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern, die nichts anderes als Abschiebelager – also Orte der Hoffnungslosigkeit – sind. Zu den geplanten Vorhaben nimmt Astrid Rothe-Beinlich, flüchtlingspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wie folgt Stellung:

„Der Referentenentwurf des BMI lässt in seiner Gesamtheit das Grundrecht auf Asyl zur Farce werden. Selten haben wir einen so schäbigen Gesetzentwurf gesehen und wir hoffen, dass dieser nie in Kraft treten wird. Es sollen nicht nur Schnellverfahren für zahlreiche Personengruppen eingeführt werden, die das Rechtsstaatsprinzip im Asylbereich faktisch aushebeln. Es soll zudem künftig auch nur noch nach Aktenlage entschieden werden, was völlig aberwitzig ist und am individuellen Rechtsanspruch vorbei geht. Bereits einfache Verstöße gegen die menschenunwürdige Residenzpflicht in den Erstaufnahmeeinrichtungen sollen zum sofortigen Ausschluss vom Asylverfahren führen. Das ist unverhältnismäßig und verstößt fundamental gegen die Menschenrechte sowie die Genfer Flüchtlingskonvention. Zudem plant das Bundesinnenministerium, den Familiennachzug für subsidiär Geschützte für viele Jahre zu verhindern. Die Folgen wären überaus fatal. Viele Frauen und Kinder würden damit ebenso auf die gefährlichen Fluchtrouten über das Mittelmeer oder den Landweg nach Deutschland gezwungen.“

Die bündnisgrüne Flüchtlingspolitikerin weist zudem darauf hin, dass mit diesem Gesetzesvorhaben die Praxis der Abschiebungen eine deutliche Verschärfung erfährt. So sollen Abschiebehindernisse, beispielsweise in medizinischer Hinsicht, beseitigt werden. „Faktisch bedeutet dies nichts anderes, als dass Asylsuchende deutliche Benachteiligungen erfahren sollen. Es sollen willfährige Abschiebeärzte und -ärztinnen beauftragt werden, welche die Abschiebefähigkeit und die Reisetauglichkeit bescheinigen und Unbedenklichkeitserklärungen für die Abschiebung sicherstellen. Damit könnten Menschen trotz ungesicherter medizinischer Versorgung in ihr Herkunftsland abgeschoben werden, mit absehbar dramatischen Folgen“, fürchtet Rothe-Beinlich.

„Pro Asyl bezeichnet den Gesetzentwurf zu Recht als Frontalangriff auf das individuelle Asylrecht. Wir hoffen inständig und appellieren an die SPD und die anderen Bundesländer, diese Asylrechtsverschärfungen nicht Wirklichkeit werden zu lassen. Eine der Menschlichkeit verpflichtete Migrations- und Asylpolitik kann diese Dauerangriffe nicht akzeptieren. Mit dem Gesetzentwurf wird auch keineswegs die Steuerungsfähigkeit in der Asylpolitik verbessert, wie der Deutsche Landkreistag behauptet. Stattdessen werden Menschenrechte mit Füßen getreten, Stammtischparolen und Forderungen des rechten Rands im politischen Spektrum bedient“, so Astrid Rothe-Beinlich abschließend.