Blutspendeverbot für Homosexuelle: EuGH bestätigt grüne Position

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern mit seinem Urteil klargestellt, dass ein grundsätzlicher Ausschluss von Homosexuellen von der Blutspende nicht gerechtfertigt ist. Er müsse verhältnismäßig sein, erklärte das Gericht. Dazu stellt die gesundheitspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, Babett Pfefferlein, fest: „Der EuGH stärkt mit seinem Urteil unsere Auffassung, dass der generelle Ausschluss von Homosexuellen von der Blutspende eine Diskriminierung darstellt. Während jede heterosexuelle Frau und jeder heterosexuelle Mann grundsätzlich Blut spenden darf, werden Homosexuelle als Gruppe von vornherein vom Blutspenden ausgeschlossen. Diese Regelung ist ebenso überholt wie wirkungslos und muss geändert werden.“ In diesem Zusammenhang verweist Pfefferlein darauf, dass schon heute einige Staaten der EU auf den Ausschluss Homosexueller von der Blutspende verzichten. Aus bündnisgrüner Sicht sind Blutspendeauswahlkriterien nicht an die sexuelle Identität von Personen, sondern risikobezogen zu definieren. „Die Kriterien müssen nun zeitnah von der Bundesärztekammer geändert werden“, so Pfefferlein abschließend. Hintergrund: Die Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte in der vergangenen Legislatur einen entsprechenden Antrag im Thüringer Landtag eingebracht, der im Rahmen einer Anhörung diskutiert worden war, im Plenum jedoch abgelehnt wurde. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun gestern in Luxemburg geurteilt, dass der Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern haben, zwar rechtens sein kann, allerdings müsse ein solches Verbot verhältnismäßig sein (Rechtssache C-528/13). Die Richter unterstrichen, dass zu prüfen sei, ob es keine geeigneten Alternativen zu einem Ausschluss gebe. Dies könnten etwa wirksame Testmethoden für Blutspenden oder eine genaue Befragung des Spenders zu riskantem Sexualverhalten sein.