Flächendeckendes Moratorium zur Aussetzung ergangener Sanierungsanordnungen für Kleinkläranlagen in Thüringen

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Die Thüringer Landesregierung hat im Sommer die Ressortabstimmung zu einer umfassenden Novelle des Thüringer Wassergesetzes eingeleitet. Das Kabinett wird den Gesetzentwurf zur Novellierung des Thüringer Wassergesetzes voraussichtlich in seiner Sitzung am 26. September 2017 bestätigen und damit das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz beauftragen, die Verbändeanhörung durchzuführen. Das novellierte Wassergesetz soll unter anderem neue Vorgaben in Bezug auf Kleinkläranlagen enthalten. Damit diese später zum Tragen kommen können ist es wichtig, dass es in Siedlungsgebieten, in denen die Grundstückseigentümer bereits Bescheide von Zweckverbänden und Unteren Wasserbehörden erhalten haben, vor der Novelle des Wassergesetzes nicht zu Ertüchtigungen, Umrüstungen oder Neubauten von Kleinkläranlagen kommt, da der damit verbundene Bestandsschutz später gegebenenfalls ein Umsteuern hin zu mehr zentralen Kläranlagen verhindert.