Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes (Gesetz zur Einführung eines Gedenktags für die Befreiung vom Nationalsozialismus am 8. Mai)

Bild zur News

Zum 70. Mal jährt sich in diesem Jahr der Tag der Befreiung Deutschlands vom nationalsozialistischen Regime. Dieser von Deutschland begonnene Krieg bedeutete für Millionen Menschen den Tod; die Millionen europäischen Juden, die Sinti und Roma, die Zeugen Jehovas, die Millionen verschleppter Slawen, die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die Homosexuellen, die politischen Gefangenen, die Christen, die Kranken und Behinderten, all jene, die zur nationalsozialistischen Ideologie in Opposition standen, wurden versklavt, verfolgt und ausgelöscht. Für diese Opfer bedeutete der 8. Mai 1945 das Ende des unmenschlichen NS-Terrors, der Bedrohung mit dem Tode, des industriellen Massenmordes, der Vernichtung durch Arbeit. Auch für unsere Nachbarstaaten, die unterworfen und zu großen Teilen in Schutt und Asche gelegt worden sind, war es der Tag des Sieges der Alliierten über das nationalsozialistische Deutschland, ein Sieg über eine barbarische Ideologie und das Ende von Besetzung und Unterdrückung und damit ein Tag der Freude und des Feierns.

Heute begehen wir am 8. Mai gemeinsam den Tag der Befreiung vom menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Mit dieser Gesetzesänderung, den 8. Mai im Freistaat Thüringen als Gedenktag fest zu verankern und damit bewusst herauszuheben, soll dem künftigen und notwendigen Gedenken an die Befreiung vom Hitler-Regime und des Kriegsendes einen festen Rahmen geben, um die Erinnerung an dieses einschneidende Ereignis auch im öffentlichen Leben und für die künftigen Generationen zu erhalten. Der Gedenktag unterstreicht den Willen der staatlichen Institutionen, sich der Lehren aus der deutschen Geschichte anzunehmen und konsequent für Grundrechte, Frieden und Demokratie einzustehen.