Weiterer Ausbau der Elektromobilität in Thüringen

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Die Thematik Elektromobilität war bereits Gegenstand eines Berichts der Landesregierung sowie einer Debatte in der Plenarsitzung am 29. Januar 2016. Mit einem entsprechenden Beschluss bekräftigte der Landtag in oben angeführter Plenarsitzung seinen Willen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den spürbaren Ausbau der Elektromobilität in Thüringen (vergleiche Drucksache 6/1727). Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz (AfUEN) führte weiterhin im Rahmen seiner Aufgabenzuständigkeit eine schriftliche Anhörung zur Elektromobilität in Thüringen durch, die von großem Interesse geprägt war. Die Stellungnahmen, Hinweise, Anregungen und Kritiken nahmen insbesondere Bezug auf die Reichweitenproblematik, die Anwendung im ÖPNV, Schienenpersonennahverkehr, im Individualverkehr und bei Elektrofahrrädern. Deutlich wurde weiterhin, dass der Ausbau der Elektromobilität am sinnvollsten angesehen wird, wenn der Ladestrom aus erneuerbaren Energiequellen stammt und die bestehenden Möglichkeiten der Elektromobilitätsgesetzgebung, wie freies Parken in Innenstädten, die Einführung von Sondernutzungsrechten für Fahrzeuge mit regenerativen Antrieben et cetera, zwingend in den Kommunen umgesetzt werden sollten. Zudem nahm die Notwendigkeit, passgenaue Förderprogramme für Kommunen für die Vervollkommnung ihrer Elektrofahrzeugflotte und der entsprechenden Infrastruktur aufzulegen, breiten Raum ein. Die Beispiele belegen, dass nach wie vor noch erheblicher Handlungsbedarf für die weitere Entwicklung der Elektromobilität in Thüringen besteht. Schlussfolgernd aus der Anhörung leiteten die Mitglieder des AfUEN konkrete Handlungsempfehlungen mit der Maßgabe ab, dass die Landesregierung diese als Richtschnur aufgreifen möge. Die wesentlichen Maßnahmen, die aus Sicht der antragstellenden Fraktionen daraufhin aufzugreifen und umzusetzen wären, sind unter Nummer 2 dieses Antrags genannt.