Thüringer Gesetz zur Änderung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst

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Thüringen schließt sich mit der vorliegenden Gesetzesänderung der Verfahrensweise aller anderen Länder an, nach der der juristische Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolviert wird. Dies soll künftig auch in Thüringen der Fall sein. Der juristische Vorbereitungsdienst ist auch Voraussetzung zur Ausübung eines Berufs außerhalb der öffentlichen Verwaltung ohne Bezug zu hoheitlichen Tätigkeiten. Die deutliche Mehrzahl der Rechtsreferendare arbeitet nach Abschluss des juristischen Vorbereitungsdienstes nicht im öffentlichen Dienst. Eine Verbeamtung während des Vorbereitungsdienstes ist daher nicht erforderlich.

Darüber hinaus soll über eine Absenkung des Grundgehalts ein Beitrag zur zwingend erforderlichen Haushaltskonsolidierung geleistet werden. Bei Absenkung des Grundgehalts auf 1 100 Euro monatlich sind Einsparungen pro ausgebildetem Rechtsreferendar in Höhe von 6 825 Euro pro Jahr möglich. Damit bewegt sich das Potenzial der jährlichen Ersparnis - abhängig von den Einstellungszahlen und -daten sowie von Abbrechern - bei etwa 682 000 Euro pro Einstellungsjahrgang.