Mündliche Anfrage

In jeder Plenarsitzungswoche findet eine Fragestunde statt, für die jede/jeder Abgeordnete vorab eine Mündliche Anfrage an die Landesregierung einreichen kann. Diese kann maximal vier konkrete Fragen umfassen und wird von einem Mitglied der Landesregierung mündlich (oder in Ausnahmefällen auch schriftlich) beantwortet.