Sonderplenum zur Telefonaufzeichnungen

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Auf Antrag der Landesregierung wurde heute im Thüringer Landtag ein Bericht über die Aufzeichnung von Telefongesprächsinhalten in der Thüringer Polizei vorgestellt. Dabei kündigte der Thüringer Innenminister, Dr. Holger Poppenhäger, auch an, einen externen Prüfbeauftragten einzusetzen, um den Sachverhalt aufzuklären und Verunsicherungen auszuräumen.

Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Das permanente, automatisierte und anlasslose Aufzeichnen von Telefonaten von und zu Anschlüssen der Polizei jenseits von Notrufen ist nicht von den rechtlichen Voraussetzungen in der Dienstanweisung aus dem Jahr 1999 gedeckt. Wir begrüßen, dass sich die Landesregierung transparent zeigt und heute nach dem Bericht im Innenausschuss auch das Parlament zu dem aktuellen Kenntnisstand unterrichtet hat. Insbesondere der Einsatz eines externen Sonderermittlers kann dazu beitragen, für weitere notwendige Aufklärung zu sorgen und offene Fragen zu beantworten. Es ist wichtig, dass Gefahrenabwehr einerseits aber auch die Grundrechte der Thüringerinnen und Thüringer andererseits gewährleistet bleiben".

Dorothea Marx, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: „Wir haben es mit einem Aufzeichnungsproblem zu tun, bei dem es insbesondere eine Differenz zwischen der angefertigten Richtlinie und der Praxis gibt. Die eigentlich streng legitimierte Ausnahme ist hier zur Regel geworden. Mit einem eigenen Antrag haben die rot-rot-grünen Fraktionen heute die Landesregierung aufgefordert, über Umfang, Verhältnismäßigkeit und rechtliche Bewertung der gespeicherten Telefonate aufzuklären. Die Aufarbeitung befindet sich auf einem guten Weg. Wichtig ist auch künftig, eine rechtssichere Dienstvorschrift für alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zu haben.“

Dirk Adams, Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ergänzt: „Der Datenschutz ist ein fester Bestandteil der Grundrechte und dessen Gewährleistung bleibt ein hohes Gut. Eine Beeinträchtigung dieser Grundrechte werden wir nicht hinnehmen. Wir erwarten von der Landesregierung bis spätestens zum Jahresende 2016 eine umfassende Aufklärung, welche die Anzahl, die Art und Weise sowie die Zugriffe auf gespeicherte Telefonate umfasst. Was seit 1999 passiert ist, ist keine Lappalie. Allerdings unterscheidet sich Rot-Rot-Grün von den CDU-Vorgängerregierungen durch einen transparenten Umgang mit der Situation, mit dem auch Maßstäbe gesetzt werden.“