Grüne: Hände weg vom Existenzminimum für Asylsuchende

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Heute stimmt der Bundesrat über das Dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes ab. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem gravierende Kürzungen der Asylbewerberleistungen vor. So sollen Alleinstehende in Sammelunterkünften künftig nur noch 90 Prozent des Regelsatzes bekommen. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, asyl- und migrationspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion:

„Das Änderungsgesetz ist in seinen Auswirkungen mehr als schäbig, da es einzig und allein dazu dient, auf Kosten der Geflüchteten Gelder einzusparen. Auch sind die Änderungen unserer Ansicht nach nicht mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2012 vereinbar. Das menschenwürdige Existenzminimum ist unabhängig von der Herkunft gleichermaßen sicherzustellen! Die weiteren Kürzungen sollen offenkundig zur Abschreckung dienen und setzen auf Ausgrenzung. Wir halten das für ein völlig falsches Signal, da damit die so wichtige soziale Teilhabe erschwert, wenn nicht sogar verhindert wird. Mit dem heutigen Beschluss gibt es einen Grund mehr, das ohnehin schon diskriminierende und ausgrenzende Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen“.

Im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün in Thüringen haben sich die Partner verpflichtet, sich für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes einzusetzen. „Daher kann es aus Thüringen auch keine Zustimmung zu dem Vorhaben im Bund geben“, stellt Rothe-Beinlich klar.

Am Montag, den 19. Dezember 2016, laden unterschiedlichste Organisationen, Vereine und Verbände ab 18 Uhr auf dem Anger (Kaufmannskirche) in Erfurt zu einer Kundgebung für einen Winterabschiebestopp ein. Unterstützt wird dies auch von Astrid Rothe-Beinlich, die dort für die grüne Fraktion sprechen wird.