Gemeinsame Presseerklärung der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bild zur Pressemitteilung

Quelle: Pixabay

Erfreut zeigen sich die Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen im Thüringer Landtag über die einstimmige Verabschiedung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes.

Ute Lukasch, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag für Bau- und Wohnungspolitik und Berichterstatterin zum Gesetzentwurf, kommentiert die Verabschiedung der Novelle des Thüringer Architektengesetzes: „Durch den konstruktiven Dialog konnten Wettbewerbsnachteile für Thüringer Architektinnen und Architekten vermieden werden, da der Mindestversicherungsschutz auch in Hinsicht auf die benachbarten Bundesländer geregelt wurde. Die Art und Weise der Zusammenarbeit und die Findung von Lösungen zwischen allen Beteiligten – also Kammern, Fachverbänden, Interessenvertretungen, Landesregierung und Parlament bzw. dessen Fraktionen – ist lobenswert und setzt Maßstäbe. So sollten in Zukunft Probleme in Thüringen gelöst werden.“

Eleonore Mühlbauer ergänzt: „Vor allem Berufseinsteiger werden von den gesetzlichen Neuerungen profitieren. Diese ermöglichen es freiberuflichen Ingenieuren, sich in Partnerschaftsgesellschaften zu organisieren. Wir schaffen für diese Berufsgruppe die Möglichkeit, Dienstleistungen überregional und interprofessionell anzubieten. Damit schließen wir die bisher bestehende gesellschaftsrechtliche Lücke für Freiberufler und stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Architekten und Ingenieure.“

Abschließend erklärt Roberto Kobelt, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Das neue Thüringer Architektengesetz wurde zusammen mit Architekten für Architekten und Verbraucher zugleich entwickelt. Im Wesentlichen geht es bei den Änderungsanträgen um die Führung der Berufsbezeichnung auch nach der Ausscheidung aus dem Berufsleben. Mit dem Gesetz lässt Thüringen als erstes Bundesland die Führung der Berufsbezeichnung ‚Architekt im Ruhestand‘ zu. Das wird – mit Berechtigung - bundesweit von allen Architektenkammern zugleich gefordert. Doch nicht nur damit schlagen wir hier neue Wege ein. Wichtig war uns zudem eine einvernehmliche Regelung des Mindestversicherungsschutzes bei Bauvorhaben sowohl für den Verbraucher als auch für die Architektin oder den Architekten zu verankern.“