Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf den Menschenhandel und die Situation der Prostituierten in Thüringen

Bild zur News

Seit dem Jahr 2002 gilt in Deutschland ein Prostitutionsgesetz (ProstG). Mit dem Gesetz wurde festgestellt, dass Prostitution in Deutschland nicht verboten und nicht sittenwidrig ist. Mit der Neufassung wollte der Gesetzgeber die rechtliche Situation von Prostituierten verbessern und zugleich den in diesem Bereich oftmals vorherrschenden kriminellen Begleiterscheinungen, die auch dem Bereich der organisierten Kriminalität zugerechnet werden müssen, die Grundlage entziehen. In der Öffentlichkeit gibt es unterschiedliche Einschätzungen zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes in Bezug auf die organisierte Kriminalität. Aktuell erleben wir zudem eine heftige Debatte rund um ein grundsätzliches Verbot von Prostitution.

Themen