Gemeinsame Bildungsverantwortung für gute Schulen und Hochschulen

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Das mit der Föderalismusreform eingeführte Kooperationsverbot des Bundes und der Bundesländer im Bereich der Bildung erweist sich zunehmend als Hindernis bei der Wahrnehmung einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Finanzierung von Bildungsinvestitionen. Insbesondere die Regelungen im Artikel 104b des Grundgesetzes (GG) haben sich nicht bewährt. Die Kompetenz der Länder für Bildungspolitik soll nicht in Frage gestellt werden. Fragwürdig ist jedoch angesichts der vielen Herausforderungen im Bildungswesen, ob ein ausdrückliches Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern bei Bildungsinvestitionen auch weiterhin vertretbar ist. Damit der Bund und die Bundesländer immer dann, wenn es sinnvoll, geboten und auch politisch gewünscht ist, in allen Bildungsbereichen direkt und konstruktiv zusammenarbeiten können, ist eine Neuregelung bzw. Aufhebung des Kooperationsverbotes im Grundgesetz notwendig. Positive Beispiele wie das Zukunftsinvestitionsprogramm zum Ausbau von Ganztagsschulen belegen, dass Kooperation zwischen dem Bund und den Bundesländern gelingen kann. Bildung braucht Qualität und die nötigen Mittel. Dafür müssen alle in ein Boot. Wir brauchen die rechtlichen Voraussetzungen für gemeinsame lnvestitionen in die Zukunft. Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
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