Gesund, regional, sozial - Verpflegung an Schulen und Kindertagesstätten besser gestalten

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Die Verbesserung der Kita- und Schulverpflegung ist ein wichtiges Anliegen, denn eine gesunde Ernährung ist die Basis für eine gute Gesundheit. Eine ganz besondere Rolle spielt eine gesunde und ausgewogene Ernährung für Kinder und Jugendliche. Fehler in der Ernährung können bei ihren noch im Wachstum befindlichen Körpern zu Mangelerscheinungen bis hin zu Entwicklungsstörungen führen. Kinder und Jugendliche lernen in der Kita und Schule, aber auch in ihrem familiären Umfeld die Grundregeln gesunder Ernährung und eines gesunden Lebensstils. Mit der Zunahme von Ganztagsbetreuung und Ganztagsschulen kommt der Schule und den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung eine gesteigerte Bedeutung in der Vermittlung dieser Inhalte zu. In den Bildungseinrichtungen kann gesunde Ernährung aber nicht nur pädagogisch vermittelt werden, sondern auch erfahrbar gemacht werden. Dies spiegelt sich schon darin wider, dass Ernährung als Bestandteil gesundheitlicher Bildung im Thüringer Bildungsplan sowohl für Kinder bis zehn Jahre wie auch bis 18 Jahre verankert ist.

Mit den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) existiert bereits ein Vergleichsmaß für gesunde Kita- und Schulverpflegung. Studien der DGE ergeben, dass die Standards bisher jedoch nur teilweise Beachtung finden und auch unter Verantwortungsträgern, wie Schulleitungen, nur unzureichend bekannt sind. So ist beispielsweise eine ausgewogenere Ernährung mit Obst und Gemüse, bessere Hygienestandards und ein abwechslungsreicheres Angebot für Kinder und Jugendliche wichtig. Aufgabe der Landesregierung muss es daher sein, die Anwendung der DGE-Standards in Thüringer Kitas und Schulen stärker zu fördern, insbesondere durch Information und Beratung. Dazu gehört es auch, dass Kinder und Jugendliche wissen, dass eine fleischlose Mahlzeit auch eine vollwertige Mahlzeit sein kann. Dies ist Grundvoraussetzung für die Erfüllung der DGE-Standards auch in Thüringen. Neben der Mittagsversorgung in Kita und Schule muss dabei auch die gesundheitsförderliche Gestaltung der Zwischenmahlzeiten und des Getränkeangebots als Teil der jeweiligen DGE-Standards einbezogen werden.

Zur Verbesserung der Kita- und Schulverpflegung in Thüringen bedarf es einer regelmäßigen Datenerhebung der Entwicklungen in diesem Bereich. Von diesen Erhebungen ausgehend können Handlungsempfehlungen entwickelt und bisherige Instrumente bewertet werden. Dies dient der Evaluierung der Wirksamkeit der Maßnahmen und der Weiterentwicklung. Die Ergebnisse sind dafür den betroffenen Stellen und Akteuren bekannt zu geben. Einbezogen werden sollen dabei auch anderweitige, bereits veröffentlichte Studien zur Verpflegung in Kitas und Schulen in Deutschland. Die Analyse dieser Studien durch die Landesregierung ergänzt die eigenen Erhebungen und gibt die Möglichkeit, auch aus der Situation in anderen Ländern Rückschlüsse für Thüringen zu ziehen.

Mit der "Vernetzungsstelle Schulverpflegung Thüringen", der "Servicestelle Ernährung für Kinder und Familien" und der DGE gibt es bereits Beratungsangebote mit umfangreicher Erfahrung in der Beratung und Information von Schul- und Kitaträgern, Eltern, Caterern und anderen Akteuren in der Kita- und Schulverpflegung. Sie leisten eine wichtige Arbeit für die Verbreitung der DGE-Standards, die auch mit Unterstützung der Thüringer Landesregierung weitergeführt werden soll. Ihre Erfahrungen sollen genutzt werden, um Möglichkeiten der Qualitätssicherung auszuloten. Nicht erst mit Erfüllung der DGE-Standards, sondern grundsätzlich ist Qualitätssicherung ein wichtiges Element der gesunden Kita- und Schulverpflegung, um gleichbleibend gute Qualität zu garantieren und um so Eltern und Kinder insbesondere von der Mittagsversorgung zu überzeugen.

Für Eltern und Schulträger aber auch Caterer und Zulieferer spielt neben der Qualität des Essens auch die Preisgestaltung eine Rolle. Ökonomische Rahmenbedingungen können nicht ignoriert werden, sie müssen in einem Dialog aller Beteiligten im Verhältnis zur Qualität des Essenangebots diskutiert werden. Dabei spielt nicht nur die Qualität der verwendeten Lebensmittel eine Rolle, sondern auch die Art der Herstellung, die hygienischen Rahmenbedingungen, die Qualifikation des Personals sowie die Warmhaltezeiten. Insbesondere Alternativen zur Warmverpflegung wie "cook & chill" oder "cook & freeze" sollten daher in diese Betrachtungen einbezogen werden. Die Landesregierung soll durch geeignete Maßnahmen diesen Dialog begleiten und vertiefen. Daraus ermittelte best-practice-Beispiele können allen beteiligten Akteuren Anregungen zur Verbesserung geben, wenn sie öffentlich in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Als Grundlage für zukünftige Betrachtungen braucht es eine wissenschaftlich fundierte Kostenanalyse für gesunde Kita- und Schulverpflegung in Thüringen, wie sie beispielsweise im Rahmen einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit durchgeführt werden kann.

Zur Verbesserung der Qualität und Akzeptanz, insbesondere bei der Mittagsversorgung in Kita und Schule, bedarf es einer verbindlichen Beteiligung der Kinder, Jugendlichen, Eltern und Lehrer bei der Ausgestaltung, wie zum Beispiel der Auswahl des Caterers. § 38 Abs. 5 Nr. 6 Thüringer Schulgesetz sieht in diesem Sinne bereits die Entscheidung der Schulkonferenz über die Pausenversorgung in der Schule vor. In der Praxis werden die vorhandenen Beteiligungsstrukturen als nicht ausreichend empfunden.

Mit der EU-Verordnung 2016/791 vom 11. Mai 2016 wurden die bisher getrennten Schulobst- und Schulmilchprogramme der Europäischen Union zu einem einheitlichen EU-Schulprogramm zusammengeführt. Das ab dem 1. August 2017 laufende neue Programm soll stärker als bisher zur Förderung gesunder Ernährungsgewohnheiten an Bildungseinrichtungen beitragen und den Verzehr regionaler Erzeugnisse fördern. Weiter kann die Beihilfe ausdrücklich auch zur Förderung begleitender pädagogischer Maßnahmen genutzt werden und beide Programme gelten nunmehr gleichmäßig für Kinder von Kindertageseinrichtungen und Schulen aller Stufen. Die Landesregierung wird gebeten, bei der notwendigen Neufassung der landeseigenen Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des EU-Schulprogramms die neuen Möglichkeiten des Programms besonders im Bereich der pädagogischen Maßnahmen und der Verwendung regionaler ökologischer Erzeugnisse zu berücksichtigen.