Elektromobilität in Thüringen

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Die Nutzung und Verbreitung der Elektromobilität sind nicht nur bundesweit, sondern auch in Thüringen bisher nur marginal.

Circa 200 bzw. weniger als 0,01 Prozent der in Thüringen zugelassenen PKWs sind elektrisch angetrieben. Die am häufigsten genannten Kritikpunkte sind ein als zu hoch angesetzter Beschaffungspreis, eine kurze Reichweite, lange Ladezeiten und eine ungenügend ausgebaute Ladeinfrastruktur.

Die Bundesregierung hat sich mit dem Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität das Ziel gesetzt, neben der Forschung und Entwicklung von Batteriesystemen bis 2020 eine Million Elektroautos in Deutschland in Betrieb zu haben. Sie setzt dabei weitgehend auf steuerliche Anreize, z.B. durch die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für fünf Jahre und den Abzug der Batteriekosten bei der Berechnung des geldwerten Vorteils bezüglich der Dienstwagenbesteuerung.

Im März 2015 wurde das Elektromobilitätsgesetz vom Bundestag beschlossen, das die Kennzeichnung und Privilegierung von Elektroautos im Straßenverkehr regelt. Weitere Initiativen im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Entwicklungsplanes sind z.B. der am 28. Oktober 2015 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) dem Bundeskabinett vorgelegte Entwurf einer Ladesäulenverordnung sowie eine Beschaffungsinitiative für Elektrofahrzeuge. Mit der Ladesäulenverordnung soll deutschlandweit ein einheitlicher Steckertyp verbindlich eingeführt werden, bestehende Geschäftsmodelle zur Betreibung von Ladesäulen und zur Errichtung von zusätzlicher Ladeinfrastruktur sollen unterstützt werden. Zur Ladesäulenverordnung wird zurzeit noch im Bundesrat beraten (vgl. Bundesratsdrucksache 507/15).

Mit den im Antrag genannten Maßnahmen soll die Elektromobilität im Freistaat weiter vorangebracht und gefördert sowie bestehende Vorbehalte gegen Elektromobilität abgebaut werden. Gerade in der Zeit niedriger Benzin- und Dieselpreise besteht die Notwendigkeit, alternative Energien für die Mobilität zu fördern. Sichergestellt werden muss in diesem Zusammenhang, dass auch "grüner Strom" getankt wird. Mit der Regelung zur Ladeinfrastruktur wird ermöglicht, dass ein zukünftig bundesweit einheitlicher Standard, der auf einer EU-Richtlinie beruht, für die Betankung von Elektroautos gelten kann.