Beendigung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich

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Eine gute Zukunft setzt gute Lehre in Schulen und Hochschulen sowie eine exzellente Forschung voraus. Bislang tragen Länder und Kommunen mehr als 90 Prozent der Bildungsausgaben. Bund und Länder müssen hier gemeinsam Verantwortung übernehmen. Mit der Grundgesetzänderung zur Lockerung des Kooperationsverbotes im Wissenschaftsbereich im Jahr 2014 ist hierzu ein erster Schritt gelungen. Weitere Schritte sind dringend erforderlich.

Das deutsche Bildungssystem steht vor großen Herausforderungen. Die Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten müssen in einigen Ländern weiter ausgebaut werden. In Ländern wie Thüringen ist ein flächendeckender Ausbau bereits erfolgt und es sind weitere Schritte zur Verbesserung der pädagogischen Qualität in der Betreuung zu gehen. Bundesweit sind die Umsetzung der Inklusion zur gleichberechtigten Teilhabe von Kindern mit und ohne Behinderung im Bildungssystem, der weitere Ausbau von Ganztagsschulen, der Übergang von Schule zu Beruf, die Senkung von Abbruchquoten und die bedarfsgerechte Bereitstellung von Studienplätzen wichtige Herausforderungen.

Für diese Herausforderungen von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung muss der Bund gemeinsam mit den Ländern dauerhaft größere Verantwortung übernehmen. Befristete Programme des Bundes in einzelnen Fragen werden diesem Anspruch nur unzureichend gerecht. Es muss das grundgesetzliche Kooperationsverbot in Fragen von Bildung, Wissenschaft und Forschung vollständig aufgehoben werden.

Die Landesregierung soll deshalb durch eine eigene Bundesratsinitiative oder durch Abstimmung mit anderen Ländern eine Grundgesetzänderung zur Aufhebung des Kooperationsverbotes initiieren oder unterstützen, die auf die Aufhebung des Kooperationsverbots in der Bildung abzielt.