Umsetzung der Ergebnisse des BürgerInnengutachtens zur Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform

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Um die Bürgerinnen und Bürger vor Ort in den Prozess der Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform bestmöglich einzubinden, wurde von der Landesregierung das Instrument des Bürgergutachtens genutzt. Dazu wurden in vier Planungszellen zwischen Oktober und November 2016 in Suhl, Tambach-Dietharz, Gera und Mühlhausen Empfehlungen durch die 72 Bürgergutachterinnen und Bürgergutachter erarbeitet. Das Bürgergutachten wurde am 2. Februar 2017 an die Landesregierung übergeben. Die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen, dass die Landesregierung die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt und ihnen eine Stimme im Reformprozess gibt. Die Fraktionen sprechen sich deshalb dafür aus, dass diese Empfehlungen, soweit möglich, bei der Umsetzung der Reformen berücksichtigt werden. Daher wird die Landesregierung gebeten, über den Umgang mit den Ergebnissen Bericht zu erstatten.