Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Bild zur News
Die Sitzungen der Ausschüsse des Thüringer Landtags sind derzeit in der Regel nicht öffentlich. Um einzelne Beratungsgegenstände oder Teile der Sitzung in öffentlicher Beratung durchzuführen, ist laut Geschäftsordnung des Landtags eine Zweidrittelmehrheit der Ausschussmitglieder notwendig. Diese Regelung steht dem Ziel einer größtmöglichen Transparenz der Thüringer Landespolitik und der Bürgernähe von politischen Entscheidungen entgegen. Insbesondere vor dem Hintergrund der wachsenden Demokratiemüdigkeit in der Bevölkerung sollte eine stärkere Öffnung erfolgen. Die Ausschusssitzungen werden in der Regel öffentlich abgehalten. Auf Antrag eines Ausschussmitglieds oder der Landesregierung soll jedoch weiterhin die Möglichkeit bestehen, einen nicht öffentlichen Sitzungsteil anzufügen. Sollte das Interesse in einem Einzelfall so hoch sein, dass der Sitzungssaal des Ausschusses nicht genügend Platz für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen bietet, kann über eine Übertragung der Sitzung in einem Nebenraum nachgedacht werden. Für diese Übertragung könnten geringe Kosten entstehen, die jedoch angesichts des Zugewinns an Transparenz und Bürgernähe kaum ins Gewicht fallen. Der vollständige Gesetzentwurf ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
Themen