Aufwendungsersatz für Betreuung von Dienst- und im Dienst stehenden Privathunden der Landespolizei

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Hunde im Dienst der Polizei sind hohen Belastungen ausgesetzt. Sie unterstützen die Polizeiarbeit unter anderem in der Verfolgung von Straftäterinnen und Straftätern, bei der Bewachung und Durchsuchung von Objekten sowie als Spürhunde.

Dabei bedarf es einer gezielten Ausbildung und Training. Die Betreuung der Tiere nimmt viel Zeit für die Hundeführerinnen und Hundeführer in Anspruch und verursacht Kosten. Hierfür erhalten die Halterinnen und Halter einen Aufwendungsersatz vom Freistaat Thüringen. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst werden die Tiere zumeist privat betreut. Dabei entstehen weiterhin Kosten.