Antrag

Mit einem Antrag können Abgeordnete in Fraktionsstärke den Landtag auffordern, etwas Bestimmtes zu beschließen. Das Plenum stimmt dann über diesen Antrag ab; dem kann (muss aber nicht) eine Beratung im zuständigen Ausschuss vorausgehen. So kann die Auffassung des Landtags zu einem politischen Thema festgelegt werden. Ebenso kann die Landesregierung aufgefordert werden, dem Landtag über bestimmtes Thema zu berichten, sich zu Sachfragen zu äußern oder einen Gesetzentwurf vorzulegen.